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Regeln für den Luxembourg Art Prize

Anwendbar ab der 9. Ausgabe (Ausgabe 2023)

Präambel
a. Der Luxembourg Art Prize (im Folgenden „Preis“) ist ein internationaler Kunstpreis, der jährlich von dem Museum La Pinacothèque mit Sitz im Großherzogtum Luxemburg (im Folgenden „das Museum“) organisiert wird.
b. Seit seiner Gründung im Jahr 2015 verfolgt dieser Preis das Ziel, talentierte Künstler, die internationale Anerkennung verdienen, zu entdecken und zu fördern, allen Teilnehmern, die sich durch ihre Leistung hervortun, eine Museumsreferenz zu geben, die sie ihrem Lebenslauf hinzufügen können, und den Gewinnern eine substanzielle finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen.
c. Der Luxembourg Art Prize richtet sich an alle lebenden Künstler, ob professionell oder nicht, unabhängig von Alter, Nationalität oder Wohnsitz, die Werke im Bereich der grafischen oder dekorativen Künste schaffen.
d. Das einzige Auswahlkriterium, das vom Museum berücksichtigt wird, ist das künstlerische Kriterium.
e. Alle Teilnehmer, die der Auswahlkommission des Museums positiv auffallen, erhalten ein offizielles Zertifikat für ihren künstlerischen Verdienst, das vom Museum ausgestellt wird, unabhängig davon, ob sie Finalisten sind oder nicht.
f. Die Preisträger des Jahres erhalten einen erheblichen Geldbetrag, der ohne Nutzungsbedingungen ausbezahlt wird und dessen Höhe von ihrer Einstufung abhängt. Der erste Preisträger gewinnt 20.000€, der zweite Preisträger 10.000€ und der dritte Preisträger 5.000€. Die von den Gewinnern zu gewinnenden Beträge können sich mit jeder neuen Ausgabe ändern.
g. Die im Rahmen des Luxembourg Art Prize präsentierten Werke können einer oder mehreren der folgenden Techniken entsprechen: Zeichnung, Gravur, Installation, Malerei, Fotografie, Skulptur, Mischtechniken, dekorative Kunst (Textilien und Stoffe, Glas, Holz, Metall, Keramik, Mosaik, Papier oder andere Techniken).
h. Es wird kein bestimmtes Thema vorgegeben. Die Künstler dürfen die Werke ihrer Wahl präsentieren, unabhängig von der Größe, dem Volumen oder dem Gewicht.
i. Aus Gründen der Lesbarkeit wird in den vorliegenden Bestimmungen und auf der Website im Allgemeinen die maskuline Form verwendet. Gemeint sind stets beide Geschlechter und alle Individuen im Allgemeinen.

1. Ausschreibung

1.1. Persönlicher Bereich und Frist
1.1.1. Die Ausschreibung wird auf der Website www.luxembourgartprize.com veröffentlicht und allgemein im Internet bekanntgegeben.
1.1.2. Um teilzunehmen, müssen die Künstler auf der Website einen persönlichen Bereich (das „Konto“) eröffnen und ein Bewerbungsformular ausfüllen.
1.1.3. Um Verwechslungen zu vermeiden, wird darum gebeten, nur ein Konto pro Künstler zu eröffnen.
1.1.4. Die Ausschreibung ist jedes Jahr bis zum 30. September um 23:59:59 für alle geöffnet.
1.1.5. Es wird keine Zusatzfrist eingeräumt.
1.1.6. Um die Gleichstellung der Bewerber zu gewährleisten, ist das auszufüllende Bewerbungsformular standardisiert. Aus diesem Grund ist es nicht gestattet, andere Dokumente einzureichen oder andere Informationen anzugeben, als in dem Online-Bewerbungsformular gefordert werden.
1.1.7. Die Bewerber sollten nichts per Post an das Museum schicken (z.B. Briefe, Kataloge, Bücher oder Kunstwerke).

1.2. Kandidatengruppen
1.2.1. Die Kandidaten werden auf drei Gruppen aufgeteilt, die sich nur in dem Stichtag für den Zugang zu diesen Gruppen unterscheiden: Gruppe 1 schließt am 31. März, Gruppe 2 schließt am 30. Juni und Gruppe 3 schließt am 30. September.
1.2.2. Im Laufe des Monats Oktober werden nach Bewerbungsschluss die 8 Künstler aus jeder Gruppe, die dem Auswahlkomitee des Museums am positivsten aufgefallen sind, zu Finalisten erklärt. Auf diese Weise werden insgesamt 24 verschiedene Finalisten ausgewählt.
1.2.3. Die Anmeldung für die Auswahl einer Gruppe ist nicht mehr möglich, wenn die Anmeldefrist für diese Gruppe überschritten ist.
1.2.4. Die Kandidaten dürfen sich für mehrere Gruppen anmelden, wenn die jeweiligen Anmeldefristen dies zulassen.
1.2.5. Bis zum 31. März (einschließlich) darf ein Kandidat sich für die Gruppen 1, 2 und 3 anmelden. Zwischen dem 1. April und 30. Juni (einschließlich) darf ein Kandidat sich für die Gruppen 2 und 3 anmelden. Zwischen dem 1. Juli und 30. September (einschließlich) darf ein Kandidat sich für Gruppe 3 anmelden.
1.2.6. Für alle Gruppen haben die Kandidaten bis einschließlich 30. September Zeit, ihre Bewerbung zu vervollständigen.
1.2.7. Wenn das Tagesdatum die Anmeldung für mehr als eine Gruppe erlaubt, bittet das Museum Sie, sich vorzugsweise für die Gruppe anzumelden, deren Anmeldeschluss dem Tagesdatum am nächsten liegt. Damit wird gewährleistet, dass der Kandidat später nicht bereut, sich nicht für eine bestimmte Gruppe angemeldet zu haben, wenn er zu einem bestimmten Zeitpunkt Zugang zu dieser Gruppe hatte.

1.3. Anmeldegebühr
1.3.1. Um an einem Auswahlverfahren des Luxembourg Art Prize teilnehmen zu können, muss online eine Anmeldegebühr entrichtet werden.
1.3.2. Die Höhe der Anmeldegebühr kann abhängig von der verwendeten Währung, dem Wohnsitz des Kandidaten und dem Wechselkurs variieren. Im Hilfezentrum ist der genaue Betrag angegeben, der zu zahlen ist: Wie hoch ist die Anmeldegebühr?
1.3.3. Die Anmeldung für mehrere Gruppen ist möglich, sofern das Tagesdatum dies zulässt. Die Anmeldegebühr muss jeweils für jede Gruppe gezahlt werden. Im Falle einer Anmeldung für mehrere Gruppen im gleichen Jahr wird im Bezahlvorgang automatisch ein Rabatt angewendet.
1.3.4. Es steht einem Bewerber völlig frei, seine Bewerbung zurückzuziehen, solange die Ergebnisse, aus denen die Namen der Gewinner hervorgehen, nicht bekanntgegeben werden, d. h. vor dem 1. November eines jeden Jahres und innerhalb einer maximalen Widerrufsfrist von 90 Tagen (ca. 3 Monaten) nach Zahlung der Anmeldegebühr. In diesem Fall wird die Anmeldegebühr direkt zurückerstattet, ohne dass der Kandidat seinen Rücktritt begründen muss. Der Kandidat muss lediglich das Museum über seine Rücktrittsentscheidung informieren, indem er sich an das Online-Hilfezentrum wendet, das den Empfang des Rücktritts bestätigen wird.
1.3.5. Sobald die Ergebnisse, aus denen die Namen der Gewinner hervorgehen, bekanntgegeben werden, d.h. ab dem 1. November, oder die 90-tägige Widerrufsfrist abgelaufen ist, wird die Bewerbung des Künstlers als verbindlich und endgültig betrachtet und die Anmeldegebühr kann nicht mehr zurückerstattet werden.
1.3.6. Die Anmeldegebühr wird direkt an den IT-Subunternehmer gezahlt, der seine Expertise und sein Know-how zur Verfügung stellt, um die sichere Online-Einreichung von Bewerbungen zu verwalten und die im Hilfezentrum eingegangenen Nachrichten zu bearbeiten.

1.4. Bewerbungsunterlagen.
1.4.1. Das Bewerbungsformular ist online über das vom Kandidaten eröffnete Konto auszufüllen.
1.4.2. Die Bewerbungsunterlagen sind eine einzige Datei, die für die Auswahl aller Gruppen verwendet wird, in denen der Kandidat in derselben Jahresausgabe angemeldet ist.
1.4.3. Die Bewerbungsunterlagen können jedes Jahr wiederverwendet werden.
1.4.4. Die Kandidaten können ihre Bewerbungsunterlagen bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist am 30. September beliebig aktualisieren.
1.4.5. Die Bewerbungsunterlagen bestehen aus 4 Teilen: der Anmeldegebühr, persönlichen Angaben, dem künstlerischen Profil und mindestens einem vorgestellten Werk.
1.4.6. Ein Kandidat muss in seinen Bewerbungsunterlagen mindestens ein Werk präsentieren. Es gibt keine Höchstgrenze.
1.4.7. Die Auswahlkommission des Museums prüft alle Bewerbungen, für die die Anmeldegebühr entrichtet wurde.
1.4.8. Als Hinweis zeigt die Website den Kandidaten die Meldung „Ihre Bewerbung scheint vollständig zu sein“ an, sobald die 4 Teile des Bewerbungsprozesses abgeschlossen wurden. Es steht den Kandidaten frei, ihre Bewerbung bis zum Verstreichen der Bewerbungsfrist zu vervollständigen und zu aktualisieren.
1.4.9. Jeder Kandidat, der falsche Angaben gemacht hat, oder der nicht der Urheber der vorgestellten Werke ist, oder der die Anmeldegebühr in betrügerischer Weise bezahlt hat, oder der beleidigende Bemerkungen gegen andere Kandidaten, das Personal des Hilfezentrums, die Endjury oder das Museum gemacht hat, oder der allgemein eine respektlose Haltung zeigt, wird auf Lebenszeit von der Teilnahme ausgeschlossen.

2. Rolle der Auswahlkommission des Museums

2.1. Auswahl der Finalisten
2.1.1. Die Auswahl der Finalisten erfolgt durch die Auswahlkommission des Museums (im Folgenden „Kommission“) zwischen dem 1. und 31. Oktober jeden Jahres.
2.1.2. Der Präsident des Museums, Hervé Lancelin, ist der Vorsitzende der Kommission.
2.1.3. Die Namen der anderen Mitglieder der Kommission werden nicht öffentlich bekanntgegeben, um Druck von außen zu vermeiden.
2.1.4. Die Kommission wählt aus jeder der drei Gruppen die 8 Künstler aus, die ihr nach qualitativen Kriterien am positivsten aufgefallen sind, um so eine Auswahl aus 24 verschiedenen Finalisten zu erhalten.
2.1.5. Ein Kandidat kann nicht mehr als einmal im Jahr zum Finalisten gewählt werden.
2.1.6. Die Auswahl der Finalisten wird am 1. November durch das Museum bekanntgegeben. Die Bekanntgabe erfolgt auf der Website, in den sozialen Netzwerken und per E-Mail an die Kandidaten.
2.1.7. Mit Ausnahme seines Präsidenten wird die Auswahlkommission des Museums jedes Jahr erneuert, um Bewerbern die Möglichkeit zu geben, ihre künstlerischen Arbeiten neuen Betrachtern zu präsentieren, die neuen künstlerischen Sensibilitäten gegenüber aufgeschlossen sind.

2.2. Verleihung der Zertifikate für künstlerischen Verdienst
2.2.1. Die Auswahlkommission des Museums gibt keine individuelle Stellungnahme zu den Bewerbungen ab, sondern hat die Aufgabe, verdiente Künstler zu identifizieren, die teilgenommen haben.
2.2.2. Das Museum verleiht allen Künstlern, die nach qualitativen Kriterien eine Anerkennung verdienen, eine für das Teilnahmejahr ausgestellte Urkunde über den künstlerischen Verdienst, unabhängig davon, ob sie Finalisten sind oder nicht.
2.2.3. Die Urkunde kann online im persönlichen Bereich heruntergeladen werden. Sie enthält eine fälschungssichere digitale Signatur, die ihr einen einzigartigen und authentischen Charakter verleiht. Die Urkunde kann in den Sprachen ausgestellt werden, in denen die Website verfügbar ist.
2.2.4. Der Zweck der Urkunde ist es, teilnehmenden Künstlern, deren künstlerisches Verdienst und Talent besonders hervorstechen, eine offizielle Anerkennung durch ein Museum zukommen zu lassen.
2.2.5. Nicht alle Teilnehmer erhalten zwangsläufig ein Zertifikat.
2.2.6. Die vom Museum ausgestellten Zertifikate bleiben in jedem Fall Eigentum des Museums.
2.2.7. Ein Zertifikat kann vom Museum jederzeit und aus beliebigem Grund zurückgezogen werden. Mit der Teilnahme am Wettbewerb erklären sich die Künstler damit einverstanden, dass das Zurückziehen eines bestimmten Zertifikats keinen Schaden darstellt.

3. Rolle der unabhängigen Endjury
3.1. Der Luxembourg Art Prize wird von einer unabhängigen Endjury an drei Gewinner vergeben, die aus den Finalisten des Jahres ausgewählt werden.
3.2. Die Mitglieder der Endjury werden vom Museum ausgewählt.
3.3. Mitarbeiter des Museums und ihre Familienangehörige sind von der Mitgliedschaft in der Endjury ausgeschlossen.
3.4. Mitglieder der Endjury können Kuratoren oder Direktoren von Museen oder Kunststiftungen, Journalisten, Kunstkritiker, Kunsthistoriker, Galeristen, Ausstellungsmacher, Sammler, Künstler, Intellektuelle, Schriftsteller und/oder Fachleute mit Bezug zur Kunst sein.
3.5. Jedes Mitglied der Jury verspricht, dass es kein Familienangehöriger eines der Finalisten ist.
3.6. Das Museum schickt die Bewerbungen der Finalisten ab dem 1. November an die Endjury.
3.7. Die Jury muss die Bewerbungen prüfen und dem Museum ihre Nominierungen bis zum 30. November mitteilen.
3.8. Jedes Jurymitglied vergibt für jeden der Finalisten eine Punktzahl auf einer Skala von 1 (für den am niedrigsten eingestuften Künstler) bis zur Gesamtzahl der Finalisten (für den am höchsten eingestuften Künstler).
3.9. Die gleiche Note darf von demselben Jurymitglied nicht mehrmals vergeben werden.
3.10. Zu den Gewinnern werden die drei Künstler ernannt, die von der Jury insgesamt die meisten Punkte erhalten haben.
3.11. Im Falle eines Gleichstandes wird für die gleichstehenden Künstler ein neuer Auswahlvorgang durchgeführt, bis alle drei Gewinner feststehen.
3.12. Der jeweilige Punktestand der Finalisten wird nicht öffentlich gemacht.
3.13. Die Gewinner des Luxembourg Art Prize werden von den Sponsoren mit einem finanziellen Beitrag belohnt. Der erste Preisträger gewinnt 20.000 € (zwanzigtausend Euro), der zweite Preisträger gewinnt 10.000 € (zehntausend Euro) und der dritte Preisträger gewinnt 5.000 € (fünftausend Euro). Diese Beträge werden durch Überweisung auf das Bank- oder Postkonto der Gewinner oder eines Familienmitglieds ausgezahlt, das bei einer Bank, einem Post- oder Finanzinstitut im Land ihres rechtmäßigen Wohnsitzes eröffnet wurde.
3.14. Gemäß den geltenden Vorschriften können die Preisgelder nicht in bar oder durch Geldtransferdienste wie Western Union oder MoneyGram ausgezahlt werden.
3.15. Die Gewinner können das Preisgeld nach Belieben verwenden.
3.16. Die Namen der Gewinner werden am 1. Dezember durch das Museum bekanntgegeben. Die Bekanntgabe erfolgt auf der Website, in den sozialen Netzwerken und per E-Mail an die Kandidaten.

4. Urheberrecht
4.1. Künstler, die online einen persönlichen Bereich eröffnet haben, bleiben Inhaber aller Urheberrechte an den Kunstwerken und Informationen, die in ihrer Bewerbung enthalten sind.
4.2. Die Finalisten und Gewinner räumen dem Museum das Recht ein, Inhalte ihrer Bewerbung kostenfrei und zeitlich unbegrenzt zu vervielfältigen. Dieses Recht ist allerdings auf die Kommunikation des Museums beschränkt (Pressemitteilungen, Veröffentlichungen auf der Website, Veröffentlichungen in sozialen Netzwerken usw.).

5. Personenbezogene Daten
5.1. Das Museum stellt sicher, dass keine persönlichen Informationen der Bewerber angefordert werden, wenn sie nicht relevant für die Prüfung ihrer Bewerbung sind.
5.2. Die Kandidaten erklären sich mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch das Museum im Rahmen des geänderten luxemburgischen Gesetzes vom 2. August 2002 zum Schutz personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung (im Folgenden „Gesetz von 2002“) einverstanden.
5.3. Im Formular für die Einrichtung des persönlichen Bereichs werden die Bewerber gebeten, der elektronischen Verarbeitung dieser Daten durch Ankreuzen des Zustimmungsfeldes ausdrücklich zuzustimmen.
5.4. Gemäß Artikel 28 des Gesetzes von 2002 haben die Kandidaten das Recht auf Auskunft, Widerspruch und Berichtigung der sie betreffenden Daten in dem jedem Kandidaten gewidmeten persönlichen Bereich.
5.5. Die Kandidaten akzeptieren, dass ihre personenbezogenen Daten im Rahmen der Anwendung der Gesetze oder der ordnungsgemäßen Organisation des Luxembourg Art Prize an Dritte weitergegeben werden können.
5.6. Die Kandidaten können ihren persönlichen Bereich jederzeit löschen, indem sie auf die hierfür vorgesehene Schaltfläche „Mein Konto löschen“ klicken.

6. Verschiebung, Absage, höhere Gewalt
6.1. Das Museum behält sich das Recht vor, den Luxembourg Art Prize ausnahmsweise zu verschieben oder abzusagen, wenn die Umstände dies erforderlich machen, insbesondere, wenn die eingegangenen Bewerbungen nicht die Auswahl einer Finalistengruppe ermöglichen, die den Qualitätskriterien der künstlerischen Auswahlkommission entsprechen würde.
6.2. Die Kandidaten, das Museum und seine Unterauftragnehmer (im Folgenden zusammen „die Parteien“) haften nicht für die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen bei Eintritt eines Ereignisses höherer Gewalt, definiert als jedes unvorhersehbare, unabwendbare Ereignis, das auf Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb der Kontrolle der Parteien liegen.
6.3. Im Falle einer außerordentlichen Absage aus einem anderen Grund als dem Eintreten eines Ereignisses höherer Gewalt wird den Kandidaten die für das laufende Jahr gezahlte Anmeldegebühr unverzüglich erstattet.
6.4. Das Museum kann nicht für die Folgen einer Verschiebung oder Absage haftbar gemacht werden.
6.5. Das Museum behält sich das Recht vor, die Kandidatur eines bestimmten Künstlers zu stornieren und die gezahlte Anmeldegebühr zurückzuerstatten, ohne dass ein Grund für die Absage angegeben werden muss und ohne dass das Museum und seine Lieferanten hierfür haftbar gemacht werden können.

7. Geltendes Recht
7.1. Diese Regeln unterliegen dem luxemburgischen Recht. Für eventuelle Streitigkeiten zwischen dem Museum und den Kandidaten sind die Gerichte des Gerichtsbezirks der Stadt Luxemburg zuständig. Das Museum behält sich jedoch das Recht vor, das Anliegen vor jedem anderen zuständigen Gericht vorzutragen.
7.2. Da das vorliegende Regelwerk aus dem Französischen in mehrere Sprachen übersetzt wurde, gilt im Falle von Streitigkeiten oder Übersetzungsfehlern die französische Fassung als verbindliche Referenzversion.

8. Annahme
8.1. Mit seiner Teilnahme bestätigt der Künstler, dass er das vorliegende Regelwerk zur Kenntnis genommen hat und vorbehaltlos und ausdrücklich akzeptiert.

Letzte Aktualisierung: 01.11.2022 (1. November 2022).